Projekt «Pi»
Projekt «Pi»: Weiterzug ans Verwaltungsgericht
07.09.2026
Der Bebauungsplan GIBZ, dem die Zuger Stimmbevölkerung im Februar 2025 mit über 71 % Ja-Stimmen zugestimmt hat, ist weiterhin nicht rechtskräftig.
Nachdem der Regierungsrat des Kantons Zug eine dagegen erhobene Verwaltungsbeschwerde im Juli 2026 abgewiesen hatte, wurde der Entscheid im August 2026 von einer Einzelperson an das Verwaltungsgericht weitergezogen.
Damit verzögert sich auch das Projekt «Pi» weiter. Erst nach Rechtskraft des Bebauungsplans kann das eigentliche Baugesuch eingereicht werden. Wie lange das laufende Verfahren dauern wird, ist derzeit offen.
GEWOBA wird über die weitere Entwicklung informieren.