Beitritt
Hier die wichtigsten Informationen zu einem Beitritt zur Genossenschaft für gemeinnützigen Wohnungsbau GEWOBA
Interessierte können der Genossenschaft beitreten, wenn Sie
- die Rechte und Pflichten gemäss Statuten akzeptieren
- die Beitrittserklärung ausfüllen, unterzeichnen und uns per Post zustellen
Wünschen Sie nähere Auskünfte zu einer Mitgliedschaft? Nehmen Sie telefonisch oder per Mail Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne und erläutern Ihnen die Vorteile einer Mitgliedschaft bei der GEWOBA ZUG.
Über die definitive Aufnahme eines Neumitgliedes entscheidet der Vorstand gemäss Statuten (Art. 6 Beitritt). Der Entscheid wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Die Mitgliedschaft wird erst wirksam, wenn Sie mindestens fünf Anteilscheine à CHF 100 gezeichnet, sowie eine einmalige Eintrittsgebühr von CHF 50 beglichen haben.

Genossenschaft für
gemeinnützigen Wohnungsbau
Postfach 3250
6303 Zug
T 041 740 05 25
F 041 740 13 65
verwaltung@gewoba.ch
www.gewoba.ch
Büro:
St. Johannesstrasse 26
6303 Zug
Öffnungszeiten:
Nach telefonischer Vereinbarung
